Bei geförderten Bauvorhaben entscheidet nicht allein die technische und vergaberechtliche Abwicklung über den Projekterfolg. Bereits der Zuwendungsbescheid legt mit Zuwendungszweck, Fristen und Nebenbestimmungen den rechtlichen Rahmen fest.
Besondere Risiken entstehen beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn, bei der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen, bei Bauzeit- und Kostenänderungen sowie bei Nachträgen. Auch nach Fertigstellung können Zweckbindungsfristen fortwirken. Fehler werden häufig erst im Rahmen des Verwendungsnachweises oder einer späteren Fördermittelprüfung sichtbar – mit der möglichen Folge, dass Ausgaben gekürzt oder Fördermittel zurückgefordert werden.
Das Seminar zeigt kompakt und anhand typischer Bau- und Planungsfälle, welche Fördermittelrisiken während des gesamten Projektverlaufs bestehen und wie sie rechtzeitig beherrscht werden können.
Benefit für die Teilnehmer
Die Teilnehmer lernen, geförderte Bauvorhaben vom Zuwendungsbescheid bis zum Verwendungsnachweis fördermittelrechtlich sicher zu begleiten. Sie erfahren, worauf bei Maßnahmenbeginn, Fristen, Vergaben, Nachträgen und Zweckänderungen besonders zu achten ist und wie sich Rückforderungsrisiken vermeiden oder begrenzen lassen.
Dieses 2-stündige Online-Seminar aus unserer Reihe „IBRechtKurz“ spricht öffentliche und private Bauherren, Kommunen und kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Vergabestellen sowie Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die geförderte Bauvorhaben planen und begleiten, an.
ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit über 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von bundesweiter Bedeutung und begleitet komplexe Infrastruktur-, IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem ist er Mitglied im Regionalvorstand NRW des forum vergabe e.V.
Bei geförderten Bauvorhaben entscheidet nicht allein die technische und vergaberechtliche Abwicklung über den Projekterfolg. Bereits der Zuwendungsbescheid legt mit Zuwendungszweck, Fristen und Nebenbestimmungen den rechtlichen Rahmen fest.
Besondere Risiken entstehen beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn, bei der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen, bei Bauzeit- und Kostenänderungen sowie bei Nachträgen. Auch nach Fertigstellung können Zweckbindungsfristen fortwirken. Fehler werden häufig erst im Rahmen des Verwendungsnachweises oder einer späteren Fördermittelprüfung sichtbar – mit der möglichen Folge, dass Ausgaben gekürzt oder Fördermittel zurückgefordert werden.
Das Seminar zeigt kompakt und anhand typischer Bau- und Planungsfälle, welche Fördermittelrisiken während des gesamten Projektverlaufs bestehen und wie sie rechtzeitig beherrscht werden können.
Benefit für die Teilnehmer
Die Teilnehmer lernen, geförderte Bauvorhaben vom Zuwendungsbescheid bis zum Verwendungsnachweis fördermittelrechtlich sicher zu begleiten. Sie erfahren, worauf bei Maßnahmenbeginn, Fristen, Vergaben, Nachträgen und Zweckänderungen besonders zu achten ist und wie sich Rückforderungsrisiken vermeiden oder begrenzen lassen.
Dieses 2-stündige Online-Seminar aus unserer Reihe „IBRechtKurz“ spricht öffentliche und private Bauherren, Kommunen und kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Vergabestellen sowie Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die geförderte Bauvorhaben planen und begleiten, an.
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